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   BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 45.07   

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https://dejure.org/2007,16781
BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 45.07 (https://dejure.org/2007,16781)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2007 - 2 B 45.07 (https://dejure.org/2007,16781)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 2 B 45.07 (https://dejure.org/2007,16781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Vorrangverhältnisses zwischen den Auslegungsmethoden bei der Auslegung vorformulierter öffentlich-rechtlicher Verträge; Beschränkung einer Vertragsauslegung auf eine am Wortlaut und Aufbau des Textes orientierte Interpretation; Vorrangverhältnis zwischen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 94.04

    Arbeitsvertrag; beamtenrechtliche Streitigkeit; Verwaltungsrechtsweg.

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 45.07
    6 Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Beschluss des Senats vom 27. Januar 2005 BVerwG 2 B 94.04 (Buchholz 230 § 126 BRRG Nr. 22) ab.

    Der Aussage in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005 (a.a.O.) dazu, was zentraler Punkt der Nebenabrede ist, lag deren mit Revisionsrügen nicht angegriffene Auslegung durch das Berufungsgericht in seinem damaligen Urteil zugrunde.

    Wenn das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier angegriffenen Urteil die Nebenabrede anders ausgelegt und dabei ein anderes Element als deren zentralen Punkt erkannt hat, vertritt es dadurch keine andere Rechtsauffassung als das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 27. Januar 2005 (a.a.O.).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 45.07
    4 Weil der Wortlaut als falsa demonstratio des übereinstimmend Gewollten seine Bedeutung für die Auslegung verloren hat, besteht auch die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Senats vom 20. März 2003 BVerwG 2 C 23.02 (Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 14) nicht.

    Der mitgeteilte Satz aus dem Urteil vom 20. März 2003 (a.a.O.) gilt nur für behördliche Äußerungen, bei denen wegen ihres unklaren Wortlauts ein eindeutiges, von beiden Vertragsparteien geteiltes Verständnis nicht zu ermitteln ist.

  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 45.07
    Es kommt auf den im Rechtsverkehr erklärten, nicht den empirisch feststellbaren inneren Willen des Erklärenden an (BGH, Urteile vom 5. Oktober 1961 VII ZR 207/60 BGHZ 36, 30 und vom 5. Juli 1990 IX ZR 10/90 NJW 1990, 3206; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 66. Aufl., § 133 Rn. 9).
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 45.07
    5 Weil der Rechtssatz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 1973 BVerwG 7 C 3.71 (BVerwGE 41, 305) eine "nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt missverständliche Willensäußerung der Verwaltung" betrifft, die von dem Kläger akzeptierte Nebenabrede aber, wie das Berufungsgericht festgestellt hat, "nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt", also weder nach ihrem als falsa demonstratio misslungenen Wortlaut noch nach den zu berücksichtigenden Begleitumständen, insbesondere der Interessenlage, letztlich unklar bleibt, besteht auch die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 1973 (a.a.O.) nicht.
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 45.07
    Es kommt auf den im Rechtsverkehr erklärten, nicht den empirisch feststellbaren inneren Willen des Erklärenden an (BGH, Urteile vom 5. Oktober 1961 VII ZR 207/60 BGHZ 36, 30 und vom 5. Juli 1990 IX ZR 10/90 NJW 1990, 3206; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 66. Aufl., § 133 Rn. 9).
  • BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 94.07

    Prüfungsumfang des Bundesverwaltungsgerichts im

    Der Beschluss vom 18. Juli 2007 - BVerwG 2 B 45.07 - verletzt nicht das Recht des Klägers auf rechtliches Gehör.

    Hierzu heißt es in dem Beschluss vom 18. Juli 2007 - BVerwG 2 B 45.07 -:.

    Nach alledem ist nicht ersichtlich, dass der Senat in dem Beschluss vom 18. Juli 2007 (a.a.O.) die Divergenzrügen des Klägers nicht zur Kenntnis genommen hat.

    Im Übrigen gibt die Anhörungsrüge dem Senat Anlass zu dem Hinweis, dass durch den die Nichtzulassungsbeschwerde ablehnenden Beschluss vom 18. Juli 2007 (a.a.O.) keine Sachentscheidung über das Klagebegehren getroffen worden ist.

    Im Beschluss des Senats vom 18. Juli 2007 (a.a.O.) ist hierzu im Einzelnen ausgeführt, dass ein solcher Verfahrensfehler nicht gegeben ist.

  • VG Lüneburg, 19.03.2009 - 2 A 288/08

    Voraussetzungen einer Drittanfechtung der Baugenehmigung für die Holzachterbahn

    Am 17. Juli 2007 hat sich der Kläger mit einem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes an das Gericht gewandt, den die Kammer mit Beschluss vom 6. September 2007 (2 B 45/07) abgelehnt hat.

    Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass weder die ursprüngliche Fassung der beiden Bebauungspläne mit der Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln noch die Fassung der 1. Änderungsatzung mit der Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (vgl. zu diesem Begriff Beschluss der Kammer vom 6.9.2007 - 2 B 45/07) für die Anwohner benachbarter Wohngebiete eine über die Richtwerte der TA Lärm hinausgehenden Schutz vermitteln.

    Mit den Einwendungen des Klägers zum Prognosegutachten hat sich die Kammer bereits im Beschluss vom 6. September 2007 (2 B 45/07) ebenso wie das niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 28. November 2007 (1 ME 296/08) befasst.

    Abschließend ist noch festzustellen, dass - wie die Kammer schon im Beschluss vom 6. September 2007 (2 B 45/07) ausgeführt hat - die Belastung sowohl nach dem Gutachten zum Gesamtemissionsmodell als auch nach den mittlerweile erfolgten Kontrollmessungen aus dem Jahr 2008 so deutlich unter dem Immissionsrichtwert von tagsüber 50 dB(A) liegt, dass auch eine Sonderfallprüfung nicht zur Unzulässigkeit des Vorhabens führen könnte.

    Mit den weiteren Einwendungen des Klägers, soweit sie entscheidungserheblich sind, hat sich die Kammer bereits im Beschluss vom 6. September 2007 (2 B 45/07) eingehend befasst.

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2010 - 1 KN 218/07

    Mangelfreie Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für

    Die Festsetzung des Immissionsortes begegne keinen Bedenken; damit habe sich bereits das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 6. September 2007 (- 2 B 45.07 -) auseinandergesetzt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2008 - 1 MB 11/08

    Einstufung eines Beherbergungsbetriebes in einem reinen Wohngebiet als "klein";

    Die räumlich nahe Lage der beiden Gebäude zueinander, die Eigentumsverhältnisse, die aus den bisherigen Verfahren (VG 2 B 99/05, 2 B 55/06, 2 B 44/07 und 2 B 45/07 sowie OVG 1 MB 15/07, 1 MB 34/07 und 1 MB 35/07) hervorgegangenen Erkenntnisse und die Feststellungen zur Betriebsführung, gemeinsamen Telefon- und Fax-Erreichbarkeit, Internet-Vermarktung und zur Buchungsplattform für Appartementhaus und Hotel schließen eine einheitliche - "bodenrechtlich" relevante - Wirkung des Vorhabens der Beigeladenen und des von ihrem Bruder betriebenen Hotels "..." nicht nur nicht aus, sondern lassen diese als ausgesprochen naheliegend erscheinen.
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